ZAP ist Ihr breit aufgestellter Stahlbau Dienstleister und Schweißbetrieb
Wir sind die Experten wenn es darum geht, Metall miteinander zu verbinden. Für unsere Großkunden aus Industrie und Wirtschaft fertigen wir individuelle und maßgeschneiderte Stahlkonstruktionen an, wozu wir natürlich auch einen erstklassigen Service liefern.
Die Durchführung von Schweißarbeiten ist eine der grundlegenden Voraussetzungen im Stahlbau bzw. in der Metallverarbeitung. Nur wenn qualifizierte Schweißer zum Einsatz kommen kann die geforderte Qualität der Schweißverbindung erreicht werden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und der geprüften Schweißer können wir die hohen Ansprüche unserer Kunden erfüllen. Die in unserem Betrieb gefertigten Teile werden in der Regel durch unsere versierten Monteure vor Ort verbaut.
Wir führen auch Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an Anlagen, Rohrleitungen und sämtlichen Stahlkonstruktionen durch. Sollten dazu mal keine Original-Ersatzteile verfügbar sein, können diese auch gem. Muster oder Zeichnung gefertigt werden.
Schweißverfahren:
- Lichtbogenhandschweißen (Elektroden-Handschweißen)
- Metallaktivgasschweißen (MAG)
- EN 1090-2:2008+A1:2011 (TÜV Rheinland)
- Metallschweißen mit inerten Gasen (MIG)
- Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)
- EN 1090-2:2008+A1:2011 (TÜV Rheinland)
Reparaturbeispiele:
- Zylinder, Kolbenstangen, Probenbohr-Kerne
- auf der Baustelle an z.B. Formkästen, Rütteltischen, Siebkästen
- Führungsschienen an Hochregallagern
- Auftragsschweißungen
- Reparaturschweißungen an Gussteilen (Risse & Lunkern)
Schwerlastkonstruktionen
Formkästen, Gewichte & Kernroste
Ein wesentlicher Teil unserer Kunden kommt aus der Gießerei-Industrie. Unsere Erfahrung im Bau von Formkästen und Schwerlastkonstruktionen sichert unseren Kunden eine schnelle Lieferung und qualitativ hochwertige Arbeiten. Die Konstruktionen werden mittels MAG-Verfahren mehrlagig verschweißt. Außerdem fertigen bei unserem Partnerunternehmen Gießereigewichte bis zu 80 Tonnen an.
Formkästen:
- bis zu 30 Tonnen
- rechteckige oder runde Form
- Schorengitter (optional)
- Sandsparecken (optional)
- Wendenocken (optional)
Hilfsteile/ Zubehör:
- Formkastenklammern
- Keile
- Schlackegreifer
- Bügel
- Distanzrohre
- Kernauflagen
- Grafitkerne
Auch liefern wir:
- Kernroste aus Rohr, Baustahl oder Vollmaterial
- Transportgestelle
- Auflageböcke & Auflagekonstruktionen
- Überdachungen
- Einhausungen
- Arbeitsbühnen/
Podeste - Rinnen, Wannen, Behälter etc.
Dreh- und Frästeile:
Gewinde schneiden und Drehteile fertigen wir auf unseren CNC-Maschinen, wie z.B.:
- Wellen mit Nut für Paßfeder
- Bolzen mit Fase und Sicherungsnut
- Lagerbuchse aus Rotguss oder Messing
- Verschlußkappe mit Gewinde
- Distanzringe
- Gelenklager
Blechbearbeitung:
Aus unserem umfangreichen Materialbestand kanten, walzen, schneiden und stanzen wir:
- Lochbleche
- Schildertaschen
- Blechzuschnitte
- Winkel
- Rinnen
- Trichter
- Zylinder
- Wannen
- Fein- und Grobbleche 1-100 mm (bemustert oder unbemustert)
Brennteile:
Nach Ihren Zeichnungen oder Skizzen, als Einzelteil oder in größeren Stückzahlen, stellen wir die benötigten Teile auf einer autogenen Brennanlage her.
Wir erstellen auch die CAD-Zeichnung als Vorlage.
Für Teile von 0,5 bis 20 mm Dicke empfehlen wir das Laserschneiden, bei dem wir mit genaueren Toleranzen arbeiten können. Wenn gewünscht, können die Teile auch mittels Kanttechnik weiterbearbeitet werden.
Entstaubung für Industrieanlagen
In Betrieben mit hoher Staubentwicklung ist es zum Schutz der Mitarbeiter sowie der Umwelt erforderlich, dass die Abluft entstaubt wird. Die Verrohrung zwischen Absaugung (die möglichst nahe an der Staubquelle liegen soll) und Entstaubung erfolgt in ausreichend dimensionierten Leitungen. Wir liefern und montieren diese Leitungen als „Rundrohr“ in Anlehnung an die DIN24151/24147 sowie als Rechteckkanal.
Anlagenwartung für den Wasserschutz
Um das Grundwasser in Deutschland vor industriell oder landwirtschaftlich bedingten Verunreinigungen zu bewahren, wird in Kürze eine neue Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in kraft treten. Die bundesweite Verordnung wurde schon durch den Bundesrat beschlossen und liegt nun der EU zur Notifizierung vor. Betroffene Betriebe müssen je nach Gefahrenstoff strengere Auflagen erfüllen, um zu verhindern, dass diese ins Ab- oder Grundwasser gelangen können. Hierfür berechnet sich aus der Art und der Menge des vorhandenen Stoffes eine individuelle Einstufung bzw. ein direkter Handlungsbedarf zur Nachbesserung.
Wassergefährdungsklassen (WGK) | |||
---|---|---|---|
Volumen in m3 oder Masse in t | 1 z.B. Salzsäure | 2 z.B. Getriebeöl | 3 z.B. Altöl |
≤ 0,22 m3 oder 0,2 t | Stufe A | Stufe A | Stufe A |
> 0,22 m3 oder 0,2 t ≤ 1 | Stufe A | Stufe A | Stufe B |
> 1 ≤ 10 | Stufe A | Stufe B | Stufe C |
> 10 ≤ 100 | Stufe A | Stufe C | Stufe D |
> 100 ≤ 1000 | Stufe B | Stufe D | Stufe D |
> 1000 | Stufe C | Stufe D | Stufe D |
Begriffsbestimmungen gem. AwSV §2
„Wassergefährdende Stoffe“ sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Verände- rungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, und die nach Maßgabe von Kapitel 2 als wassergefährdend eingestuft sind oder als wassergefährdend gelten.
„Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (Anlagen) sind 1. selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden.
WGK 1 = Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
WGK 2 = Wassergefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend
WGK 3 = Wassergefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend
Gefährdungsstufe A
Es sind keine Maßnahmen zwingend erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine regelmäßige Wartung durch uns, um einen langjährigen und fehlerfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Ab Gefährdungsstufe B und für alle „unterirdischen“ Anlagen
Sie sind ab Inkrafttreten der AwSV als Betreiber verpflichtet, die Anlage der Bezirksregierung oder der unteren Wasserbehörde zu melden (Anzeigepflicht!) sowie sämtliche Arbeiten durch einen Fachbetriebe gem. §62 (z.B. ZAP GmbH) durchführen zu lassen. Zudem besteht die Prüfpflicht durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV Rheinland).